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Energieberatung -> Energieberatungen und Ausstellen von Gutachten und Energieausweisen
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Energieberatung für Gebäude
durch den gemäß Bafa* zertifizierten Energieberater

Unsere
Energieberatung umfasst die Bewertung bestehender und zu errichtender Wohngebäude in Hinblick auf deren Energiehaushalt und mögliche Energieeinsparpotentiale.
Die Basis für die gutachtliche Tätigkeit ist die Umsetzung der gesetzlichen Energieeinsparverordnung (ENEV) aus 2002/2004, die in 2006 mit der Ergänzung um die "Nicht-Wohngebäude" ihren Abschluss findet.
Der Verordnungsgeber hat die Wärmeschutzverordnung (WäschVO) europaweit zur Energieeinsparverordnung weiterentwickelt und Regelungen zum baulichen Wärmeschutz fortgeschrieben und verschärft. Hinzugekommen sind Anforderungen an heizungstechnische Anlagen und Warmwasseranlagen.
Für bestehende Gebäude gibt es zukünftig auch
Nachrüstungsverpflichtungen.

Mit dem Einsatz von zertifizierten Energieberatern will der Gesetzgeber die Gebäudeinhaber an Modernisierungsmaßnahmen heranführen u. a. unter Vorstellung verschiedener
Förderprogramme der KfW (www.kfw-foerderbank.de)und den Einsatz regenerativer Energien.
Bund, Länder und Energieversorger stellen inzwischen ein breites Angebot an Förderprogrammen zur Verfügung. Die Energieberatung durch Architekten wird je nach Programm in unterschiedlicher Höhe bezuschusst: von der Kurzberatung bis hin zur Bauaufnahme mit detaillierter Schwachstellenanalyse und umfangreicher Begutachtung der Bausubstanz.

Beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden soll dem Eigentümer/Käufer oder Mieter ein
Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz seines Gebäudes vorliegen. Damit soll offen gelegt werden, mit welchen Energieverbräuchen der Nutzer zu rechnen hat.

Erklärtes Ziel der Bundesregierung und der EU ist es, CO2 Emissionen zu reduzieren und Fossilenergie einzusparen.

Ständig
steigende Erdöl- und Erdgaspreise verdeutlichen schon jetzt die Dringlichkeit der Umsetzung der ENEV!


(*Bafa: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)